Campingplätze fallen unter das Beherbergungsverbot, daher dürfen aktuell auch keine Wohnmobile (die gehören auch dazu) genutzt werden. Doch es gibt eine Ausnahme, denn wer mit seinem Wohnmobil dort parkt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, darf dies tun. Vorgabe ist hier, nicht länger als 10 Stunden dort stehen zu bleiben.
Das bedeutet, wer sich mit seinem Wohnmobil auf eine Erkundungstour begibt und täglich wechselnde Parkplätze anfährt, darf dies tun. Denn, die Bundesregierung empfiehlt zwar auf Reisen zu verzichten, verbietet es aber nicht. Da mache Hotels sich dieses Thema bereits zu eigen gemacht haben, kann man sicherlich so eine interessante Tour planen. Einige Hotels bewirten Wohnmobile aus dem Restaurant heraus und bringen so das Essen ins Wohnmobil.
Was man nicht darf, ist z.B. die Markise rausfahren oder vor dem Wohnmobil Stühle aufstellen. Dieses hätte einen Touristikcharakter und ist laut Infektionsschutzgesetz verboten.
Was passieren kann, ist, dass einen trotzdem die Polizei besucht und lästige Fragen stellt. Hier gibt es eine Antwort, die das bayerische Innenministerium vor kurzem noch herausgab: "Ein Ausflug mit dem Wohnmobil, wie von Ihnen geschildert, ist nicht von der derzeit geltenden 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschränkt. Ob sich die Rechtslage dazu ändert, ist von den aktuellen Entwicklungen abhängig."
Nun könnte man sagen: "Prima, wir mieten ein Wohnmobil und ab in den Urlaub.". Dies ist zwar theoretisch möglich, aber trotz aller eventuellen Freude laut der Bundesregierung nicht zu empfehlen. Auch wenn es fast wie zu Hause bleiben ist, nur eben mit täglich wechselnden Orten.
Anhand der aktuellen Neuinfektionen (Stand Mittwoch, 09.12.2020 mehr als 20.000 Neuinfektionen) empfiehlt die Bundesregierung auf jegliche Kontakte zu verzichten. Ein vollumfänglicher Lockdown ist aktuell wieder in aller Munde und kann nicht ausgeschlossen werden.