Ja, wir alle vermissen das Reisen. Jedoch gehen die Infektionszahlen überall hoch und runter. Wann können wir mit Öffnungen, Lockerungen und vor allem erlaubten Reisen wieder rechnen?
Bestimmungen und Regelungen in Europa
Ihre Chancen stehen gut, dass Sie Ihren Sommerurlaub doch am Strand im Ausland verbringen können. Jedoch ist es bei den Ländern noch unterschiedlich, an welchem Punkt sie momentan stehen. Hier haben Sie eine kleine Übersicht:
- Großbritanien wird wieder zum Risikogebiet
- Italien Reisen mit grünem Pass erlaubt
- Portugal lockert Reisebstimmungen für EU-Bürger
- Polen ermöglicht die Einreise ohne Quarantäne
Grüner Pass
Dieses digitale Dokument soll künftig Eu-weit gelten. Es beinhaltet den Impfstatus gegen das Coronavirus und in wieweit getestet wurde. Es ist geplant, dass Menschen mit diesem Pass einfacher und zugleich sicherer reisen können.
Bestimmungen und Regelungen in Deutschland
Der Leitsatz in Deutschland: liegt die sieben-Tage Inzidenz in einem Landkreis oder in einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, dann greifen dort am übernächsten Tag bundeseinheitliche Maßnahmen, sodass Restaurants und Hotels geschlossen bleiben.
Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder Campingplätzen sind für Bewohner des Bundeslandes erstmal erlaubt. Die Außengastronomie ist geöffnet, dies jedoch mit Testpflicht.
Der Tourismus ist mit Übernachtungen und Gastronomie nur an der Lübecker Bucht in den Ostsseeferienorten Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Neustadt und Sierksdorf und inklusive Syl, in der Schleiregion um Schleswig und Kappeln, Eckenförde sowie Büsum. Es gelten Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen, Testpflicht sowie dichte Abstände. Die Außengastronomie ist weiterhin geöffnet.
Die Gastronomi hat innen sowie außen geöffnet.
Liegt die Inzidenz unter 100, dann dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Jugendherbergen und auch Seilbahnen, Flussfahrten, Schiffsfahrten, Städteführungen im Freien und Außenbereiche der medizinischen Thermen geöffnet werden. Die Voraussetzung dafür ist ein maximal 24 Stunden alter Coronatest
Gäste müssen für den Außenbereich einen negativen Coronatest oder vollständigen Impfschutz vorweisen. Es werden keine Öffnungen in Hotels geplant.
Ist die Inzidenz unter 100, dürfen Hotels für Gäste öffnen, jedoch nur bis 60 Prozent Kapazität gebucht werden. Außerdem müssen Gäste getestet, geimpft oder genesen sein. Die Außengastronomie darf geöffnet werden.